GMP Audits
Im Einklang mit unserer Akkreditierung bieten wir bei blue inspection GMP-Audits bei Wirkstoff- und Hilfstoffherstellern für alle Unternehmen der pharmazeutischen Lieferkette an, einschließlich:
- Zulassungsinhaber
- Hersteller von Fertigarzneimitteln bzw. Lohnhersteller
- Händler
GMP-Audits von Wirkstoffen (APIs) und Hilfsstoffen
Hochwertige und unabhängige Audits durch blue inspection
- Höchste Qualität von GxP-Audits
- Unabhängige Bewertung von Lieferanten
- Detaillierte Auditberichte
- Anerkennung durch Behörden weltweit
- Reduzierung der Auditkosten und Arbeitsbelastung für interne QPs
- Organisatorische Vorteile (Reiseplanung, Visa, Übersetzungen)
- Unparteiische Audits
- Vertraulichkeit garantiert
Grundelemente und zugehörige Dokumente eines GMP-Audits
- Änderungsmanagement
- Abweichungsmanagement
- Interne Audits
- Product Quality Reviews (PQRs)
- Umgang mit OOS-Ergebnissen
- Schulung
- Monitoring von Reinräumen
- Wasserversorgung und -monitoring
- Gerätequalifizierung und -reinigung
- Lieferantenqualifizierung
- Herstellungs- und Verpackgungsprotokolle / Überprüfung der Chargenprotokolle
- Maßnahmen zur Verhinderung von Kreuzkontamination
- Validierung
- Computergestützte Systeme
- Datenintegrität
- Qualitätskontrolle
- Kundenbeschwerden
- Rückrufe
- Ausgelagerte Aktivitäten
- Rückgewinnung von Materialien und Lösungsmitteln
- Standardarbeitsanweisungen (SOPs)
- Spezifikationen
- Herstellungs- und Verpackungsprotokolle
- Validierungs- und Qualifizierungsberichte
- Schulungsunterlagen
- Änderungsprotokolle
- Prüfprotokolle
So gewährleisten Sie ein zuverlässiges Third-Party-Audit
Wir bei blue inspection haben einen gut etablierten Auditprozess für Third-party Audits. Der Schlüssel zu einem erfolgreichen Audit liegt in der Vorbereitung durch das Projektmanagement-Team intern im Vorfeld des Audits. Kunden können ihre Anfragen und Probleme in unsere Auditfragebögen eintragen. Unser Projektmanagement-Team wählt sorgfältig die geeigneten Auditoren aus, insbesondere wenn spezielles Wissen erforderlich ist, beispielsweise für ein Audit steriler Produkte. Die Wahrung der Vertraulichkeit für alle beteiligten Parteien ist von größter Bedeutung. Die Vertraulichkeit sollte sowohl während der Auditvorbereitung als auch nach einem Audit gewährleistet sein, wenn die Genehmigung von Herstellern zur Weitergabe von Auditberichten und Dokumenten an Kunden eingeholt wird. Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsvereinbarungen sollten zwischen dem Third-party-Auditdienstleister und den Herstellern bzw. auditierten Unternehmen getroffen werden, um die während des Auditprozesses erlangten Informationen zu schützen. Darüber hinaus sollten Verträge zwischen dem Anbieter des Auditberichts und den Kunden bestehen, um die vertraulichen Informationen im Auditbericht auch nach Durchführung des Auditszu schützen.