GMP-Auditrichtlinien für Hilfsstoffe
Die EU-Richtlinie 2011/62/EU schreibt vor, dass der Inhaber einer Herstellungserlaubnis für Arzneimittel nur geeignete Hilfsstoffe verwenden darf, die eindeutig den relevanten GMP-Anforderungen für Hilfsstoffe entsprechen. Die GMP-Anforderungen für Hilfsstoffe sind im Leitfaden für gute Herstellungspraxis der IPEC (The International Pharmaceutical Excipients Council) und PQG (Pharmaceutical Quality Group) festgelegt. Dieser Leitfaden, strukturell basierend auf dem ISO 9001-Standard, ist weltweit anerkannt und bietet einen Rahmen für gründliche Audits. Er umfasst die Bewertung von Systemen für Qualitätskontrolle, Qualifikationen des Personals, Sauberkeit, Wartung der Ausrüstung und Risikobewertung. Zusätzlich betont der Leitfaden die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Dokumentation, die Rückverfolgbarkeit und Nachvollziehbarkeit ermöglicht.
blue bietet Audits basierend auf den GMP-Richtlinien von IPEC-PQG an und berücksichtigt zusätzliche Regeln und Vorschriften, die für ein Audit bei einem Hersteller pharmazeutischer Hilfsstoffe erforderlich sind.